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Zahlung

Die Buchung wird erst gültig durch die schriftliche Reservierungsbestätigung der Caritas und die Entrichtung des Angeldes über 200,00 Euro. Das Angeld muss nach Erhalt der Reservierungsbestätigung und vor Urlaubsantritt bezahlt werden. Die Zahlung kann in bar oder mit nicht übertragbarem Scheck, per Banküberweisung, Bankomat oder Kreditkarte erfolgen. Die Restkosten können Sie vor Ihrem Aufenthalt in Bozen (in bar oder mit nicht übertragbarem Scheck, per Banküberweisung, mit Bankomat oder Kreditkarte) oder bei Ihrer Ankunft in Caorle (in bar oder mit nicht übertragbarem Scheck, mit Bankomat oder Kreditkarte) begleichen.

Die Preise verstehen sich exklusive der vom Gesetz vorgesehenen Ortstaxe.

Storno

Falls Sie aus irgendeinem Grund nicht mehr am gebuchten Aufenthalt teilnehmen können, melden Sie sich bitte umgehend ab, auch wenn Sie das Angeld noch nicht entrichtet haben. Abmeldungen werden nur schriftlich per Email an ferien@caritas.bz.it akzeptiert.

Die Caritas bietet keinen Versicherungsschutz für Stornofälle, weshalb wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über einen externen Anbieter (beispielsweise Rottonara & Debiasi - Allianz Agenturen Brixen, Bruneck, Sterzing) dringend empfehlen.

Im Falle einer Abmeldung gilt Folgendes:

1. Erfolgt die Abmeldung mehr als 14 Kalendertage vor Ferienbeginn, berechnen wir keine Stornokosten. Das bereits entrichtete Angeld erhalten Sie von der Caritas zurückerstattet.

2. Erfolgt die Abmeldung innerhalb 13 bis 8 Tage vor dem Anreisetag, so werden grundsätzlcih Euro 50,00 Bearbeitungsgebühr einbehalten/kassiert. Die Caritas wird versuchen, den freien Platz wieder zu besetzen. Falls dies nicht gelingt, wird das Angeld abzüglich der genannten Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Falls dies nicht gelingt, werden bis zu 80% des Ausfallbetrages berechnet.

3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb 7 Tage vor dem Anreisetag, werden die Euro 200,00 Angeld einbehalten/kassiert. Die Caritas wird versuchen, den freien Platz wieder zu besetzen. Falls dies nicht gelingt, werden bis zu 80% des Ausfallbetrages berechnet.

4. Diese Regelungen gelten auch, falls jemand bis zur Abmeldung noch kein Angeld entrichtet hat. In diesem Fall muss der Stornobeitrag trotzdem nachträglich einbezahlt werden. 

5. Im Falle von späterer Anreise oder frühzeitiger Abreise werden die nicht genutzten Tage vollumfänglich in Rechnung gestellt. 

6. Diese Regelungen gelten auch im Falle eines Teilstornos.

7. Fälle von Ermäßigung werden individuell behandelt.

Sollten sich die staatlichen, pandemiebedingten Rahmenbedingungen bis zum gebuchten Aufenthalt ändern, sodass die Caritas ihre Dienstleistung aufgrund von veränderten Auflagen oder Bestimmungen nicht erfüllen kann, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen vollständig rückerstattet. Die Teilnahme erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Aufenthalts.


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