Die Patientenverfügung

 
 
Vertiefende Gedanken rund um die Patientenverfügung hat die Hospizbewegung in einem Positionspapier zusammengefasst. Der Caritas-Dienst, der seit über einem Jahrzehnt sterbende Menschen begleitet, spricht sich für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung aus, die allen Bürgern das Recht auf Selbstbestimmung gewährleistet, auch wenn diese ihren Willen nicht mehr äußern können.  „Kranke und sterbende Menschen wollen selbst mitbestimmen; sie wollen als Menschen wahr- und ernst genommen werden und auch die Entscheidungen in der letzten Lebensphase selbst treffen, wie es das verankerte Recht auf Selbstbestimmung vorsieht. Ein klar geregeltes Gesetz zur Patientenverfügung muss dieses Recht unterstützen“, erklärt der Leiter der Hospizbewegung, Günther Rederlechner. In Italien wird die Patientenverfügung bereits seit Jahren diskutiert, doch ein einschlägiges Gesetz ist noch nicht verabschiedet worden. Wer seinen Willen in einer Verfügung festhalten möchte, muss daher auf verschiedene Quellen im italienischen Rechtssystem Bezug nehmen. Informationen dazu enthält die kürzlich erschienene Broschüre, „Gesundheitliche Vorsorgeplanung - Patientenverfügung“, die das Landesethikkomitee in Zusammenarbeit mit verschiedenen privaten Institutionen – unter ihnen die Hospizbewegung – ausgearbeitet hat.
Zusätzlich zu dieser Broschüre hat die Hospizbewegung vertiefende Gedanken zur Patientenverfügung in einem Positionspapier zusammengefasst. Sie spricht sich darin für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung aus, die den Willen des Betroffenen und damit sein Recht auf Mitbestimmung verbindlich unterstützt. „Der Patient mit seinen Bedürfnissen und Wünschen muss im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen, auch wenn er diese nicht mehr selbst äußern kann“, betont Günther Rederlechner. Eine Patientenverfügung im Sinn einer Willenserklärung biete gute Orientierungshilfen für Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte, die Wünsche der Patienten zu verstehen und Entscheidungen in ihrem Sinne treffen zu können.
Das radikale Ernstnehmen des Patientenwillens hat aber auch Grenzen; und zwar dort, wo der Wille des Patienten das geltende Recht und die Wertvorstellungen der Behandler ignoriert. „Es ist nicht im Sinne der Patientenverfügung, der aktiven Sterbehilfe oder dem assistierten Suizid die Tore zu öffnen, obwohl das oft eingefordert wird“, so Rederlechner. Deshalb seien klare Werte und Wachsamkeit für die gesellschaftliche Entwicklung gefragt.
Die Hospizbewegung plädiert dafür, dass das Leben nicht verkürzt wird, der Sterbeprozess aber nicht unnötig hinausgezögert wird. Aktive Sterbehilfe abzulehnen reiche aber nicht aus. „Es muss alles getan werden um die Nöte und Qualen von sterbenden Patienten zu lindern, ihnen beizustehen, die Lebensqualität zu verbessern oder zumindest auf einem akzeptablen Niveau zu erhalten“, erklärt Rederlechner. Dazu gehören nicht nur die kompetente Palliativbetreuung und einfühlsame Hospizbegleitung, sondern auch eine wertschätzende und beschützende Umwelt. „Wir müssen also eine Kultur mitgestalten, die Krankheit und Sterben als zum Leben dazugehörig wahrnimmt und in der sich die Patienten aufgehoben, ernst genommen und behütet fühlen“, betont der Leiter der Hospizbewegung. Das gelinge, wenn das Betreuungssystem sich im Sinne der Patienten vernetzt und sich an deren Bedürfnissen ausrichtet.
 Zurück zur Übersicht 
 
 
 



 

 

Kontakt
Caritas Diözese Bozen-Brixen
Sparkassenstraße 1
I-39100 Bozen - Südtirol - Italien
Tel. 0471 304 300
Fax 0471 973 428
www.caritas.bz.it

 
Facebook Twitter Google Plus