Ich habe gehört, dass es in vielen Ländern einen Privatkonkurs gibt. Wie funktioniert das und ist das auch in Italien möglich?
Der Privatkonkurs ist ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren für Personen, die kein Unternehmen betreiben. Dem redlichen Schuldner wird die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neubeginns gegeben, d.h. wenn er einen genau festgelegten Zahlungsplan für eine bestimmten Zeitraum (je nach Land zwischen 3 und 7 Jahren) erfüllt, wird er von den Restschulden befreit. Um einen Missbrauch zu vermeiden, sind zahlreiche Bedingungen und Pflichten vorgesehen, d.h. der Schuldner muss eine hohe Motivation aufweisen.
Dieses Verfahren gibt es inzwischen in fast allen europäischen Staaten, in Italien jedoch noch nicht. Schuldner, die nicht in Italien ansässig sind, können aber in ihrem jeweiligen Land auch italienische Schulden über ein sog. „Satellitenverfahren“ in den Privatkonkurs einfließen lassen.
Dieses Verfahren gibt es inzwischen in fast allen europäischen Staaten, in Italien jedoch noch nicht. Schuldner, die nicht in Italien ansässig sind, können aber in ihrem jeweiligen Land auch italienische Schulden über ein sog. „Satellitenverfahren“ in den Privatkonkurs einfließen lassen.



