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Wie es andere machen: Das Partizipations- und Integrationsgesetz des Bundeslands Berlin

by - 09.02.2011 Kategorie: Flüchtlingsberatung
 
Kern des Partizipations- und Integrationsgesetzes ist die interkulturelle Öffnung der Verwaltung.
Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm: "Dem Öffentlichen Dienst muss es wesentlich stärker gelingen, sich auf die Vielschichtigkeit der Einwanderungsgesellschaft auszurichten. Diese interkulturelle Öffnung der Verwaltung und von landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:

Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
• Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln - ohne starre Quoten.
• Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung gerecht werden, also nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken."

http://www.behoerden-spiegel.de/Internet/nav/f68/broker.jsp?uMen=f6810068-1671-1111-be59-264f59a5fb42&uCon=d9929aff-0fb3-a21a-3b21-717b988f2ee2&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000011
Wie es andere machen: Das Partizipations- und Integrationsgesetz des Bundeslands Berlin
 
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