Wie es andere machen: Das Partizipations- und Integrationsgesetz des Bundeslands Berlin
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- 09.02.2011
Kategorie: Flüchtlingsberatung
Kern des Partizipations- und Integrationsgesetzes ist die
interkulturelle Öffnung der Verwaltung.
Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm: "Dem Öffentlichen Dienst muss es
wesentlich stärker gelingen, sich auf die Vielschichtigkeit der Einwanderungsgesellschaft auszurichten. Diese
interkulturelle Öffnung der Verwaltung und von landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
•
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als
Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
• Die
Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen
widerspiegeln - ohne starre Quoten.
• Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin
überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung gerecht werden, also
nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken."
http://www.behoerden-spiegel.de/Internet/nav/f68/broker.jsp?uMen=f6810068-1671-1111-be59-264f59a5fb42&uCon=d9929aff-0fb3-a21a-3b21-717b988f2ee2&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000011