Patientenverfügung: Tipps und Informationen
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- 13.09.2010
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Kategorie: Hospizbewegung
Die Fortschritte in Medizin und Humanwissenschaften haben in den vergangenen Jahrzehnten große Veränderungen mit sich gebracht – nicht nur was die Behandlungs- und Betreuungsmethoden für schwerkranke und sterbende Menschen anbelangt, sondern auch in Bezug auf die Erwartungen der Betroffenen an Fachleute, Institutionen, Angehörige und an das soziale Umfeld. Kranke und sterbende Menschen wollen selbst mitbestimmen; sie wollen als Menschen wahr- und ernst genommen werden und auch die Entscheidungen in der Krankheit und in der letzten Lebensphase selbst treffen, wie es das verankerte Recht auf Selbstbestimmung für jede Bürger und jede Bürgerin vorsieht. Ein klar geregeltes Gesetz zur Patientenverfügung würde dieses Recht zusätzlich unterstützen.
Patientenverfügungen sind schriftliche, vorausschauend getätigte und mit dem Datum versehene Willensbekundungen einer einwilligungsfähigen Person zur Durchführung oder Unterlassung von medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen. Ein einsichts- und urteilsfähiger Mensch kann darin bereits im Vorab schriftlich festlegen, welche Behandlung er im Falle einer schweren Krankheit oder körperlicher und geistiger Beeinträchtigung wünscht. Die Verfügung kommt dann zum Tragen, wenn der oder die Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen oder eine Einwilligung zu geben. Für Ärzte, Pflegende und Angehörige sind Patientenverfügungen hilfreich, eine Entscheidung im Sinne der PatientInnen zu finden.
In Italien wird die Patientenverfügung bereits seit Jahren diskutiert, doch ein einschlägiges Gesetz ist noch nicht verabschiedet worden. Wer seinen Willen in einer Verfügung festhalten möchte, muss daher auf verschiedene Quellen im italienischen Rechtssystem Bezug nehmen.
Informationen dazu und Textbeispiele für Patientenverfügungen finden Interessierte in der kürzlich erschienenen Broschüre „Gesundheitliche Vorsorgeplanung - Patientenverfügung“, die das Landesethikkomitee in Zusammenarbeit mit VertreterInnen verschiedener privaten Institutionen – wie Marta von Wohlgemut und Günther Rederlechner von der Hospizbewegung - erarbeitet hat.
Zusätzlich dazu hat die Caritas in den vergangenen Monaten ein Positionspapier zur Patientenverfügung entwickelt. Darin ist ihre Stellungnahme zu diesem Thema gebündelt und aufbereitet. Das Papier soll Beitrag zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit sein und ergänzende Unterstützung bei der individuellen Entscheidungsfindung bieten.
Innerhalb der Caritas-Hospizbewegung ist das Positionspapier die Grundlage für Informationsgespräche zur Patientenverfügung, die die Hospiz-MitarbeiterInnen Interessierten anbieten. Das Positionspapier enthält allerdings keine ethisch-moralische Einschätzung verschiedener Formen von Sterbehilfe. Dazu hat die Caritas-Dienststelle ein eigenes Dokument entwickelt.