Finanzielle Armut
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- 28.06.2010
Kategorie: Schuldnerberatung
2009 – 30% mehr Sozialhilfeempfänger (Quelle Dolomiten 26/27.06.2010)
Südtirol hat dank jahrelanger Aufbauarbeit ein sehr gut ausgebautes Netzwerk an Sozialdiensten und Sozialleistungen. Ein gutes soziales Netz muss äußerste Notlagen zeitlich begrenzt auffangen können. Dafür gibt es u.a. die Finanzielle Sozialhilfe. Auf nationaler Ebene gibt es kein vergleichbares System der finanziellen Sozialfürsorge, sondern lediglich lokal beschränkte Maßnahmen. Die Finanzielle Sozialhilfe ist die „unterste Stufe“ des sozialen Absicherungssystems. Das Ziel der Sozialhilfe ist eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung mit sozialarbeiterischer Begleitung sowie eine unterstützende Maßnahme zur Wiedererlangung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit mittels Arbeitstätigkeit.
Voraussetzungen hierfür sind
- italienische Staatsbürger, EU Bürger: ständiger Aufenthalt in Südtirol seit 3 Monaten
- Nicht EU-Bürger: Unterstützung zeitlich begrenzt auf 2 Monate im Jahr; nach 5 Jahren Wohnsitz und Aufenthalt in Südtirol Staatsbürgern gleichgestellt
Die Leistungshöhe wird nach Einkommen, Vermögen und Anzahl der Familienmitglieder festgesetzt. Gesuche sind beim zuständigen Sozialsprengel einzureichen. Gewährungszeiten sind gering. Rekursstellung bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Sozialwesen möglich.
Finanzielle Sozialhilfe umfasst insgesamt 15 Leistungen. Die Wichtigsten davon sind:
- Soziales Mindesteinkommen
- Miete und Wohnungsnebenkosten
- Sonderleistungen
- Unterhaltsvorschuss
Soziales Mindesteinkommen:
Um Personen, die aus psychischen, physischen oder sozialen Gründen nicht in der Lage sind sich selbst zu versorgen, über einen begrenzten Zeitraum die grundlegenden Bedürfnisse - Ernährung, Kleidung, Hygiene und Gesundheit – zu garantieren.
Differenzbetrag, der gewährt wird, um das Einkommen der Antragsteller auf ein festgelegtes Niveau aufzustocken, welches von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig ist.
Miet- und Wohnungsnebenkosten:
Um Personen in finanzieller Notlage die Zahlung von Miet- und Zusatzkosten zu ermöglichen.
Monatsbeträge Mindesteinkommen 2010
1 Person: Ergänzung auf 585 €
2 Personen: Ergänzung auf 766 €
3 Personen: Ergänzung auf 995 €
4 Personen: Ergänzung auf 1.200 €
5 Personen: Ergänzung auf 1.390 €
6 Personen: Ergänzung auf 1.561 €
…
Hinzu kommen zu diesem Betrag ev. die anerkannten Ausgaben für Miete und Nebenkosten. In der Dolimitenausgabe vom 26/27 Juni 2010 steht, dass zwischen 2008 und 2009 ein bemerkenswerter Anstieg von 30% an Sozialhilfeempfängern stattgefunden hat. Rund 15% davon sind eine Auswirkung der Wirtschaftskrise heißt es. 2009 wurden 5690 Haushalte vom Land unterstützt in denen 13.748 Menschen lebten. Zum einen mit sozialem Mindesteinkommen, sowie mittels Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten. Auch bei der Caritas Schuldnerberatung melden sich immer mehr Menschen die entweder finanzielle Sozialhilfe in Anspruch nehmen oder über den Sozialsprengel Kontakt mit unserer Dienststelle aufnehmen, weil sie mit ihrer Schuldensituation nicht mehr zu Recht kommen. 2008 haben knapp 7% der Neuzugänge „finanzielle Sozialhilfe“ als Einkommen angegeben, 2009 waren es bereit knapp 11%. Knapp 40% unserer KlientInnen hatten 2009 weniger als 1000 Euro im Monat zur Verfügung. Damit müssen Sie bis ans Monatsende kommen und auch noch Schulden abbezahlen. Umso wichtiger ist es, dass Menschen in finanziell schwierigen Situationen ein soziales Netz geboten wird, in denen sie aufgefangen werden und wo ihnen geholfen wird, die Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen. Neben professioneller Fach- und Sozialberatung sind auch kleinere finanzielle Unterstützungen Existenz sichernde Maßnahmen, sowie Schuldenregulierungspläne und außergerichtliche Vereinbarungen mit den GläubigerInnen für die KlientInnen seitens der SchuldnerberaterInnen wichtig, um Drittpfändungen zu vermeiden. Jeder arme Mensch ist einer zuviel, es ist wichtig hinzuschauen, um zu erkennen wo Hilfe benötigt wird.
Petra Priller, Leiterin der Schuldnerberatung