Für Familien mit Kindern



Familien, die ihren Urlaub in den Bungalows verbringen, verpflegen sich selbst. Bungalowaufenthalt bedeutet Unabhängigkeit. Die Kochnische in Ihrem Bungalow ist mit Geschirr, Besteck und Töpfen gut ausgestattet. Dusche, WC und Safe sind in jeder Ferienwohnung vorhanden, genauso wie die dazugehörige Terrasse oder ein Balkon. Frühstücksbrötchen und Milch können Sie in der angrenzenden Villa Oasis besorgen, Supermärkte finden sich ganz in der Nähe.

Zum Ferienareal gehören ein ansehnliches Ferienhaus, ein Privatstrand, ein beheizbares Schwimmbad, eine ausgedehnte Grünanlage, ein Sinnesparcours, ein Streichelzoo und Spielplätze. Ein Großteil der Ferienanlage ist mit dem Rollstuhl befahrbar - inklusive Schwimmbad und Strand. Die Anlage in Duna Verde, zehn Kilometer südlich von Caorle, fügt sich harmonisch in die mediterrane Landschaft ein. Nehmen Sie auch das Spielangebot des Freiwilligenteams der Villa Oasis in Anspruch. Familien mit Kindern können die Bungalows von Mai bis September buchen.

    Weitere Infos kurz und kompakt:
    • Ein- und zweiwöchige Aufenthalte;
    • rollstuhlgerechte Ausstattung mehrerer Bungalows;
    • eine münzbetriebene Waschmaschine samt Wäschetrockner;
    • Bettwäschewechsel jede Woche;
    • Endreinigung der Ferienwohnung inklusive;
    • überdachte Parkplätze.

    Wir nehmen Ihre Anmeldung ab Jänner entgegen. Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie bitte folgende Informationen durch:
    Wenn Sie an diesem Ferienangebot interessiert sind, bitten wir Sie, das Formular auf dieser Seite vollständig auszufüllen und abzusenden. Innerhalb März wird Ihnen eine endgültige Teilnahmebestätigung per Post zugesandt (bei später eingereichten Ansuchen sofort), gemeinsam mit der Bitte, ein Akonto zu bezahlen. Sollte der von Ihnen gewünschte Turnus bereits ausgebucht sein, so erhalten Sie innerhalb März (bei später eingereichten Ansuchen sofort) eine entsprechende Mitteilung per Post. Gerne können Sie sich bei der Caritas informieren, in welchen Turnussen noch Plätze frei sind.

    Steuererklärungen: Am Ende des Anmeldeformulars finden Sie ein Feld zur Berechnung Ihres Einkommens. Achtung: Familien aus dem Ausland füllen die Steuererklärungsfelder nicht aus. Geben Sie bitte eine Begründung an, falls Sie kein versteuerbares Einkommen oder weder ein Einkommen noch eine Steuerklärung besitzen. Es folgt eine Berechnung (die genaue Erklärung finden Sie im Online-Formular). Es gelten folgende Bestimmungen:
    • Jeder Gast, der an einem Meeraufenthalt teilnimmt und über ein eigenes Einkommen verfügt, muss seine Steuererklärung anführen.
    • Wenn beide Eheleute über ein eigenes Einkommen verfügen, müssen beide ihre Steuererklärung anführen, auch wenn nur ein Ehepartner am Meeraufenthalt teilnimmt. Partnerschaften mit eheähnlicher Beziehung (gemeinsamer Haushalt) werden gleich behandelt wie Ehebeziehungen.
    Haustiere: In den Ferienanlagen der Caritas sind Haustiere leider nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis.

    Um das Formular vollständig auszufüllen, brauchen Sie verschiedene Daten aus Ihrer Steuererklärung und die Steuernummer von sich selbst und jenen Personen, die Sie anmelden möchten. GILT NICHT FÜR FAMILIEN AUS DEM AUSLAND!

    Nach Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns ein Mail mit den von Ihnen angegebenen Daten. Bitte kontrollieren Sie diese genau. Sollte das Mail nicht bei Ihnen ankommen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: ferien@caritas.bz.it, Tel. +39 0471 304 340.

     

    Kontaktadresse/ Anschrift









     

     



     



     


     


    Termine



     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


    Falls Sie an zwei aufeinanderfolgenden Terminen teilnehmen möchten, bitten wir Sie, dies am Ende des Anmeldeformulars unter "Mitteilung" anzugeben.



     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Teilnehmer am Ferienaufenthalt

    Folgende Personen nehmen daran teil:


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    Bungalowbedarf





     
     

    Kosten & Ermäßigungen

    Die möglichen Beiträge finden Sie auf der Preisliste. Weitere Informationen erteilt die Caritas.


    Sie entscheiden über die Höhe Ihrer Urlaubskosten. Mindestpreis, Normalpreis oder Solidaritätspreis stehen zur Auswahl. Die Normalpreise finden Sie auf der Preisliste. Der Mindestpreis beträgt pro Bungalow 2,00 € pro Nächtigung weniger als der Normalpreis. Der Solidaritätspreis beträgt pro Bungalow 4,00 € pro Nächtigung mehr als der Normalpreis. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Caritas.



     

     



    „Mehr oder weniger“: Die Caritas möchte mit diesem Preissystem im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und eines solidarischenGemeinschaftssinnes neue Wege gehen. Es gibt BesserverdienerInnen die Möglichkeit, für ihren Aufenthalt freiwillig einen höheren Preis zu bezahlen und sich damit mit finanziell schwächeren Familien und Senioren solidarisch zu zeigen. Die Zusatzeinnahmen durch die Solidaritätsbeiträge kommen Menschen zugute, die ohne Mindestpreis oder individuelle Kostenreduzierung nicht ans Meer fahren könnten. Der Mindestpreis soll jenen Senioren und Familien entgegenkommen, die ein kleines Einkommen haben, aber sich nicht in einer finanziellen Notlage befinden und darum keine individuelle Kostenreduzierung erhalten.


    Kostenreduzierung: Wir alle wissen, dass Gesundheit, soziales Wohlbefinden und ein sicheres Einkommen zusammenhängen. Die Caritas schafft mit ihren Ferieneinrichtungen Gelegenheiten, wo Menschen wieder verstärkt miteinander in Beziehung treten und gleichzeitig Gesundheit tanken können. Jedem von uns kann es aber passieren, dass er vorübergehend in einen finanziellen Engpass gerät und sich die Ferienangebote der Caritas nicht mehr leisten kann – auch nicht die Mindestpreise. Kurzfristige Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit, Krankheit, Unfall oder Tod des Partners – gar manche Situationen lassen uns alsbald unter das Lebensminimum rutschen. Wenn auch Sie sich gerade in einer Notsituation befinden oder unter bzw. knapp am Lebensminimum leben, so fordern Sie doch gleich bei uns das Ansuchen um Kostenreduzierung an (einzureichen bis spätestens 31. März).


    Haben Sie Anrecht auf Unterstützung einer Bauarbeiterkasse?






    Die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen und die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse gewähren auch heuer wieder denjenigen Kindern einen finanziellen Beitrag, deren Eltern bei ihnen versichert sind. Beitragsberechtigt sind Kinder im Alter von 6-15 Jahren, die an einem Kinderturnus teilnehmen. Die diesbezüglichen Ansuchen (erhältlich bei den Kassen und bei der Caritas) müssen bis 30. April zusammen mit einem Familienbogen bei der jeweiligen Bauarbeiterkasse eingereicht werden, eine Kopie des Ansuchens bei der Caritas. Genauere Informationen erteilen die Caritas-Dienststelle Ferien und Erholung und die Bauarbeiterkassen.



    Haushalt




     


     

    Wohnsituation


     

     

     





     




     

    Berufe der Eltern

    Vater

     

     



    Mutter

     

     


     

    Landwirtschaftlicher Besitz

    Besitzen Sie landwirtschaftlichen Grund?









     

    Einkommen
    (Das im Jahr 2010 bezogene Nettoeinkommen)

    Im Nachfolgenden finden Sie die Möglichkeit der Berechnung Ihres Einkommens. Geben Sie bitte eine Begründung an, falls Sie kein versteuerbares Einkommen oder weder ein Einkommen noch eine Steuerklärung besitzen. Es folgt eine Berechnung . Es gelten folgende Bestimmungen:
    Jeder Gast, der an einem Meeraufenthalt teilnimmt und über ein eigenes Einkommen verfügt, muss seine Steuererklärung anführen. Wenn beide Eheleute über ein eigenes Einkommen verfügen, müssen beide ihre Steuererklärung anführen, auch wenn nur ein Ehepartner am Meeraufenthalt teilnimmt. Partnerschaften mit eheähnlicher Beziehung (gemeinsamer Haushalt) werden gleich behandelt wie Ehebeziehungen.



     

     





    10% der Ansuchen werden überprüft, ob die Berechnung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Familien müssen, nach einer Aufforderung durch die Caritas, die Unterlagen nachreichen. Diese Familien werden von uns informiert.

    Berechnung:
      - Modell Unico 2011 : "Quadro RN" Zeile RN1 (Feld 4) minus Zeile RN26 plus (im Falle von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit mit getrennter Besteuerung) „Quadro RE“ Zeile RE21 (Feld 2) minus Zeile RE22 plus (im Falle von Einkommen aus Unternehmen mit getrennter Besteuerung) „Quadro RG“ Zeile RG29 minus Zeile RG30 (Feld 2)
    - Modell 730/2011: "730-3" Zeile 11 minus Zeile 51
    - Modell Cud 2011: "Teil B Steuerdaten" Spalte 1 plus Spalte 2 minus Spalte 5 (nur wenn kein UNICO oder 730er gemacht wurde)













    Falls gerichtlich getrennt, erklärt der vormals im selben Haushalt lebende oder nicht mit der Mutter/mit dem Vater zusammen lebende Elternteil zudem:







     

    Weiteres




     

     

     

     


     







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    Kontakt
    Caritas Diözese Bozen-Brixen
    Sparkassenstraße 1
    I-39100 Bozen - Südtirol - Italien
    Tel. 0471 304 300
    Fax 0471 973 428
    www.caritas.bz.it

     
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