Anmeldung für Familien im Bungalow

Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie bitte folgende Informationen durch:

Wir bitten Sie, das Formular vollständig ausgefüllt so schnell wie möglich abzusenden. Im Falle einer Zusage der Caritas erhalten Sie in den kommenden Tagen eine Teilnahmebestätigung per Post zugesandt, gemeinsam mit der Bitte, ein Akonto zu bezahlen. Erst nachdem wir das Akonto erhalten haben, ist Ihre Reservierung verbindlich. Sollte der von Ihnen gewünschte Turnus bereits ausgebucht sein, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung per Post. Gerne können Sie sich bei der Caritas informieren, in welchen Turnussen noch Plätze frei sind.

Steuererklärungen: Ab heuer müssen Sie keine Kopie(n) der Steuererklärung(en) mehr beilegen. Direkt im Formular finden Sie ein Feld zur Berechnung Ihres Einkommens. Geben Sie bitte eine Begründung an, falls Sie kein versteuerbares Einkommen oder weder ein Einkommen noch eine Steuerklärung besitzen. Es folgt eine Berechnung (die genaue Erklärung finden Sie im Online-Formular). Es gelten folgende Bestimmungen:

  1. Jeder Gast, der an einem Meeraufenthalt teilnimmt und über ein eigenes Einkommen verfügt, muss seine Steuererklärung anführen.
  2. Wenn beide Eheleute über ein eigenes Einkommen verfügen, müssen beide ihre Steuererklärung anführen, auch wenn nur ein Ehepartner am Meeraufenthalt teilnimmt. Partnerschaften mit eheähnlicher Beziehung (gemeinsamer Haushalt) werden gleich behandelt wie Ehebeziehungen.
Um das Formular vollständig auszufüllen brauchen Sie verschiedene Daten aus Ihrer Steuererklärung und die Steuernummer von Ihnen und allen Personen, die Sie anmelden möchten.

 

Kontaktadresse/ Anschrift











 

Termine



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer am Ferienaufenthalt

Folgende Personen nehmen daran teil (bitte alle Personen):


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Bungalowbedarf





 
 

Kosten & Ermäßigungen

Die möglichen Beiträge finden Sie auf der Preisliste. Weitere Informationen erteilt die Caritas.


Sie entscheiden über die Höhe Ihrer Urlaubskosten. Mindestpreis, Normalpreis oder Solidaritätspreis stehen zur Auswahl. Die Normalpreise finden Sie auf der Preisliste. Der Mindestpreis beträgt pro Bungalow 2,00 € pro Nächtigung weniger als der Normalpreis. Der Solidaritätspreis beträgt pro Bungalow 4,00 € pro Nächtigung mehr als der Normalpreis. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Caritas.



 

 



„Mehr oder weniger“: Die Caritas möchte mit diesem Preissystem im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und eines solidarischenGemeinschaftssinnes neue Wege gehen. Es gibt BesserverdienerInnen die Möglichkeit, für ihren Aufenthalt freiwillig einen höheren Preis zu bezahlen und sich damit mit finanziell schwächeren Familien und Senioren solidarisch zu zeigen. Die Zusatzeinnahmen durch die Solidaritätsbeiträge kommen Menschen zugute, die ohne Mindestpreis oder individuelle Kostenreduzierung nicht ans Meer fahren könnten. Der Mindestpreis soll jenen Senioren und Familien entgegenkommen, die ein kleines Einkommen haben, aber sich nicht in einer finanziellen Notlage befinden und darum keine individuelle Kostenreduzierung erhalten.


Kostenreduzierung: Wir alle wissen, dass Gesundheit, soziales Wohlbefinden und ein sicheres Einkommen zusammenhängen. Die Caritas schafft mit ihren Ferieneinrichtungen Gelegenheiten, wo Menschen wieder verstärkt miteinander in Beziehung treten und gleichzeitig Gesundheit tanken können. Jedem von uns kann es aber passieren, dass er vorübergehend in einen finanziellen Engpass gerät und sich die Ferienangebote der Caritas nicht mehr leisten kann – auch nicht die Mindestpreise. Kurzfristige Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit, Krankheit, Unfall oder Tod des Partners – gar manche Situationen lassen uns alsbald unter das Lebensminimum rutschen. Wenn auch Sie sich gerade in einer Notsituation befinden oder unter bzw. knapp am Lebensminimum leben, so fordern Sie doch gleich bei uns das Ansuchen um Kostenreduzierung an (einzureichen bis spätestens 31. März).


Haben Sie Anrecht auf Unterstützung einer Bauarbeiterkasse?






Die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen und die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse gewähren auch heuer wieder denjenigen Kindern einen finanziellen Beitrag, deren Eltern bei ihnen versichert sind. Beitragsberechtigt sind Kinder im Alter von 6-15 Jahren, die an einem Kinderturnus teilnehmen. Die diesbezüglichen Ansuchen (erhältlich bei den Kassen und bei der Caritas) müssen bis 30. April zusammen mit einem Familienbogen bei der jeweiligen Bauarbeiterkasse eingereicht werden, eine Kopie des Ansuchens bei der Caritas. Genauere Informationen erteilen die Caritas-Dienststelle Ferien und Erholung und die Bauarbeiterkassen.



Haushalt




 


 

Wohnsituation


 

 

 





 




 

Berufe der Eltern

Vater

 

 



Mutter

 

 


 

Landwirtschaftlicher Besitz

Besitzen Sie landwirtschaftlichen Grund?









 

Einkommen
(Das im Jahr 2008 bezogene Nettoeinkommen)

Steuererklärungen: Ab heuer müssen Sie keine Kopie(n) der Steuererklärung(en) mehr beilegen. Im Nachfolgenden finden Sie die Möglichkeit der Berechnung Ihres Einkommens. Geben Sie bitte eine Begründung an, falls Sie kein versteuerbares Einkommen oder weder ein Einkommen noch eine Steuerklärung besitzen. Es folgt eine Berechnung . Es gelten folgende Bestimmungen:
Jeder Gast, der an einem Meeraufenthalt teilnimmt und über ein eigenes Einkommen verfügt, muss seine Steuererklärung anführen. Wenn beide Eheleute über ein eigenes Einkommen verfügen, müssen beide ihre Steuererklärung anführen, auch wenn nur ein Ehepartner am Meeraufenthalt teilnimmt. Partnerschaften mit eheähnlicher Beziehung (gemeinsamer Haushalt) werden gleich behandelt wie Ehebeziehungen.



 

 





10% der Ansuchen werden überprüft, ob die Berechnung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Familien müssen, nach einer Aufforderung durch die Caritas, die Unterlagen nachreichen. Diese Familien werden von uns informiert.

Berechnung:
  - Modell Unico 2009 „Quadro RN” RN1 (Spalte 2) minus RN25 plus (im Falle von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit mit getrennter Besteuerung) „Quadro RE“ RE21 (Spalte 2) minus RE22 (Spalte 2) plus (im Falle von Einkommen aus Unternehmen mit getrennter Besteuerung) „Quadro RG“ RG29 minus RG30 (Spalte 2)
   - Modell 730/2009: „730-3“ Zeile 6 minus Zeile 27
   - Modell Cud 2009 „Teil B Steuerdaten“ Spalte 1 plus Spalte 2 minus Spalte 5 (nur wenn kein UNICO oder 730er gemacht wurde)










Falls gerichtlich getrennt, erklärt der vormals im selben Haushalt lebende oder nicht mit der Mutter/mit dem Vater zusammen lebende Elternteil zudem:







 

Weiteres




 

 

 

 


 







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Caritas Diözese Bozen-Brixen
Sparkassenstraße 1
I-39100 Bozen - Südtirol - Italien
Tel. 0471 304 300
Fax 0471 973 428
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